Links zu Links...und Infos zum Hintergrund der Hartz-IV Problematik
Achtung!! Einige Links sind mitunter veraltet. Die Gesetzeslage ändert sich sehr schnell. Wir können das nicht alles nachprüfen, was auf den Seiten steht....
Außerdem distanzieren wir uns explizit von den Inhalten, auf die von diesen Seiten verlinkt wird! (wir können auch das nicht alles nachprüfen!)
Drei Protokolle in Gegenüberstellung zur Verhandlung im Bundesverfassungsgericht am 15.01.2019
Verhandlung über die Rechtmäßigkeit der Sanktionen im SGBII
S. aus Hamburg zum neuen Teilhabechancengesetz: Ein Kommentar an Jederman und ein offener Brief an die Wohlfahrtsverbände.
Private Träger arbeiten im Auftrag des Bundesminsteriums für Arbeits und Soziales.
So unterliegt z.B. das Projekt "Perspektive 50 Plus" dem Dienstleister gsub (Gesellschaft für soziale Unternehmensberatung)
Nähere Informationen zu den Verschärfungen in Hartz-IV ab Dezember 2015 im Tacheles e.V.
ganzer Text - bitte Bild anklicken
Forderung: Abschaffung der Sanktionen von der nationalen Armutskonferenz! (keine explizite Solidarität mit Ralph Boes, aber thematische Unterstützung) (für ganzen Text auf Bild klicken)
Caritas: Hartz-IV-Sanktionen dürfen nicht existenzgefährdend sein, Pressemitteilung vom 1.10.15 Interview mit Michaela Hofmann (Caritas)
Hartz-IV-Sanktionen auf dem Prüfstand, Beitrag mdr 1.10.2015
Wieder hoch aktuell: Erzwingung der "Freiwilligkeit" - Beitrag auf Christel T´s Blog
Für Leute, die gerne rechnen und Tabellen auswerten: hier eine Statistik über Vollsanktionen
Du kannst dir die Tabelle herunterladen. Und zwar hier
Du klickst in der zweiten Reihe, wo steht: "Zeitreihe zu Sanktionen - Deutschland mit Ländern - aktuelle Ausgabe - [suchen]" auf "Suchen"
Dann findest du die Reihe "April 2015 - Deutschland - Exceldatei"
Die Excel-Datei öffnest du. Dann findest du unten Deckblatt, Impressum, Inhalt, sechs Tabellen (Tab 1, Tab 2...) und drei weitere benannte Tabs.
Du öffnest "Tab 5", dort findest du die Statistik zu Vollsanktionen.
Merke: Es geht nicht um die neu verhängten Sanktionen. Vielmehr beziffert die Statistik einen Durchschnittwert, wie viele Personen im jeweiligen Zeitraum durchschnittlich gerade sanktioniert waren. Die Zahlen nennen also den jeweiligen Bestand an Vollsanktionierten.
Wenn wir die Statistik über Sanktionen allgemein damit vergleichen, siehst du in dieser auch immer einen durchschnittlichen Bestand von +/- 140.000 an Sanktionierten. Daraus errechnet die BA die Prozentzahl der Sanktionierten und kommt somit auf einen Wert von immer etwa 3 Prozent
(Durchschnittlicher Bestand (140.000) x 100 : 4.430.000 (Zahl der H4-Empfänger) = rund 3 Prozent)
Sie beziehen also die des durchschnittlichen Bestandes Sanktionierter auf die Gesamtzahl der H4-Bezieher.
So haben sie das bei Vollsanktionen auch getan. Setzen wir im Fall der gesamten Skt. die 140.000 in Bezug zu den gut eine Million Neusanktionen, kommst du auf einen Umrechnungfaktor von rund 7,5. (Also 140.000 x 7,,5 = Zahl der neu verhängten Skt.) Dieser Faktor dürfte in Etwa auch bei Vollskt. anwendbar sein. Dies ist natürlich nur ein geschätzter Wert."
Inge Hannemann rät, mit dem Jobcenter vorher zu klären, wer die Kosten für die Wegeunfähigkeitsbescheinigung übernehmen soll und lehnt diese behördliche Praxis ab. Was soll man auch noch alles besorgen, wenn man krank ist?
Videosammlung zu Hartz-IV und Grundeinkommen: BGE-Menschenwürde videos von Mike >>
Das Jobcenter verursacht die meisten Zwangsräumungen! Allein in Berlin bis zu 7000 im Jahr!
"Unzumutbare Zustände", die undercover Reportage von G.Wallraff auf RTL:
Darauf folgte ein Brief der BA-Zentrale an die Mitarbeiter:
Von: _BA-Zentrale-PM-Presse Gesendet: Dienstag, 17. März 2015 An: _V-BA-Alle Mitarbeiter Betreff: Sendung zu Jobcentern gestern im Fernsehen
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
gestern Abend wurde die RTL-Sendung “Team Wallraff” zum Thema Jobcenter ausgestrahlt. Wir nehmen die dort geschilderten kritischen Sachverhalte sehr ernst. Wo systematisch Fehler und Mängel vorliegen, wollen wir gemeinsam mit Ihnen nach guten Lösungen suchen.
Sie alle haben eine sehr anspruchsvolle Aufgabe. Uns ist bewusst, dass Sie jeden Tag mit großen Herausforderungen umgehen, dass Ihre Arbeit anstrengend und belastend sein kann. Gute Arbeitsbedingungen sowie ein respektvoller Umgang mit unseren Kundinnen und Kunden - der natürlich auch auf Gegenseitigkeit beruht - sind für uns ganz wichtige Anliegen.
Wir bedanken uns bei Ihnen allen, die Sie tagtäglich ihre Arbeit meistern und sich, wenn Sie Anregungen oder Kritik haben, an Ihre Vorgesetzten oder Personalräte wenden. Ändern können wir nur die Dinge, von denen wir wissen.
Wir alle wünschen uns eine offene und sachliche Diskussion in den Jobcentern, in den Medien, in Politik und Gesellschaft. Lassen Sie uns gemeinsam dazu beitragen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Frank-J. Weise Heinrich Alt Raimund Becker
Inge Hannemann kommentiert:
Diese Mail zeigt in meinen Augen nichts anderes als eine Beschwichtigung und eben leider keine ernst gemeinte Veränderung. Diese Mail gleicht übrigens fast der Mail, als vor zwei Jahren der Vermittlungsskandal aufgedeckt wurde. Weiterhin stellt es sich so dar, dass die Herren Alt, Weise und Becker von "guten Arbeitsbedingungen" schreiben, die ihnen wichtig sind. Nun ist die Kritik an den Arbeitsbedingungen nicht neu und auch diesen Herren dürfte das bekannt sein. So kritisierten bereits Personalräte aus Hannover, Köln und neu Brandbrief aus HH die Bedingungen. Diese Briefe sind auch öffentlich - inzwischen. Auch finde ich es ziemlich ignorant, wenn die weisen, alten, Becker Herren von "Arbeit anstrengend und belastend sein kann" zu schreiben, obwohl dieses ebenso bekannt sein dürfte, dass es ist und dieses nicht erst neu. Selbst das angegliederte IAB (BA zugehörig) hat bereits herausgefunden, dass die eingekauften Maßnahmen nicht immer zielführend waren und sind. Ist es nicht viel mehr so, dass ein Vorstand, der so etwas schreibt, gar nicht weiß, um was es geht und somit Ignoranz zeigt? Ob gewollt oder nicht, ist hier in meinen Augen zweitrangig. Weiterhin wünscht sich der Vorstand "eine offene, sachliche Diskussion in den JC, Medien, Politik und Gesellschaft. Mitarbeiter die versuchen so zu diskutieren, werden geschasst, diskriminiert, kriminalisiert und und. Medien werden ebenso behandelt und z.T. als überspitzt oder nicht der Tatsache entsprechend betitelt. Die Politik wird ignoriert, außer es ist die CDU oder SPD. Nun kein Wunder, wenn der Vorstand in der CDU ist. Und die Gesellschaft ... ja, das sind die Betroffenen, die Wissenschaftler, die Mitarbeiter ebenso .. die werden erst gar nicht angehört oder als "Spinner" und "Einzelfälle" bezeichnet. Mir liegt eine mehrseitige Mail von mehreren Personalräten eines JC vor (Empfänger die weisen, alten Herren der BA), in dem sie sich lautstark über die o.g. Mail empören und eine sofortige Veränderung fordern. Seitenlang werden die Missstände aufgezählt und das leider mit Recht. So schreiben sie u.a.: "Abgesehen davon erschiene ein Vorstand, der nicht weiß, was in dem von ihm zu verantwortenden Bereich vor sich geht, nicht gerade in einem guten Licht. Das wäre auch nicht besser, wenn man annehmen müsste, er wolle die Realität auch gar nicht zur Kenntnis nehmen. Vielleicht bietet die o.g. Sendung ja die Chance, über grundlegende Probleme endlich konstruktiv ins Gespräch zu kommen und zu tatsächlichen Änderungen zu gelangen." (Zitat Ende). Ich denke, dass ist ziemlich deutlich. Die Reportage zeigt zwar mehrheitlich die Situation der Mitarbeiter. Die Leidtragenden sind aber im Grunde genommen primär die Erwerbslosen. Arbeitsüberlastung, Zahlendruck usw. ist tragisch und darf nicht sein, aber viel schlimmer finde ich die Situation, dass die Erwerbslosen somit um ihre Existenz kämpfen müssen und diese auch in krassen Fällen gefährdet und vernichtet wird. Auch demütigende Maßnahmen, wie ein Labyrinth mit "Bombenalarm" finde ich durchaus bedenklich. Agiert werden muss auf beiden Seiten. Das System ist in meinen Augen nicht reformierbar. Es gehört abgeschafft. Nun ja, das ist eine neue Diskussion.
Rechtsanwalt Kay Füßlein: Rechtswidriger Arbeitsvertrag des Maßnahmenträgers schützt vor Sanktion
Nach dem SG Berlin, Beschluss vom 01.10.2014 – S 147 AS 21183/14 ER gilt:
1. Es stellt keine Pflichtverletzung nach § 31 SGB II dar, wenn der erwerbsfähige Hilfebedürftige sich weigert, einen rechtswidrigen Arbeitsvertrag bei einem Maßnahmenträger zu unterschreiben.
2. Eine Regelung, die in einem Arbeitsvertrag eine nur scheinbar freiwillige Wahl zwischen einer Datenübermittlung zum JobCenter zulässt, faktisch jedoch im Falle der Nicht-Unterzeichnung zum Ausschluss aus der Maßnahme führt, ist im Rahmen einer summarischen Prüfung rechtswidrig.
3. Widersprechende Regelungen betreffend Fehlzeiten sind ebenfalls nach einer summarischen Prüfung rechtswidrig. Insbesondere in Hinblick und Zweck von Maßnahmen (Heranführung an den ersten Arbeitsmarkt) erscheint vorstehende Rechtsprechung logisch; hiernach wäre der Abschluss eines rechtswidrigen Arbeitsvertrages ebenfalls von der Rechtsordnung missbilligt (z.B. durch Unwirksamkeit nach den §§ 309 ff. BGB).
In Hinblick auf einen Vertrag eines Maßnahmeträgers hat das SG Berlin mit oben genannten Beschluss entschieden, daß zumindest Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Maßnahmenvertrages bestehen, wenn eine nur scheinbar erklärte Freiwilligkeit abverlangt wird, tatsächlich aber ein Maßnahmenabbruch durch Nichtunterzeichnung stattfinden kann.
Sodann enthielt der Vertrag noch sich widersprechende Regelungen betreffend Fehlzeiten.
Einerseits dürfte wohl nicht jede rechtswidrige Klausel zu einer Weigerung führen, sondern es müsste wohl- so klingt es in dem Beschluss an- zumindest ein leistungsspezifischer Rechtswidrigkeitszusammenhang bestehen; dies ist hier der Fall, da durch den Arbeitsvertrag zumindest mittelbare Voraussetzungen für Sanktionen nach § 31 SGB II “geschaffen” worden sind. Download: SG Berlin, Beschluss vom 01.Okt.2014 – S 147 AS 21183/14 ER (Rechtsanwalt Kay Füßlein Berlin Friedrichshain-Kreuzberg)
Telefonnummern und Durchwahlnummern der Sachbearbeiter der Jobcenter
Ihre Sachbearbeiter im Jobcenter
Die Piratenpartei Deutschland veröffentlicht hier die Telefonlisten mit den Durchwahlnummern der Sachbearbeiter von zur Zeit 134 Jobcentern.
Damit setzt sie das Transparenz-Projekt von Harald Thomé fort, der das Kostenrisiko für Rechtsverfahren nicht mehr tragen mag, die ihm von mehreren Jobcentern angedroht wurden. Herr Thomé entschied sich am 8. Januar 2014, das Projekt aufzugeben. Wir führen es weiter, denn als Partei können wir den Einschüchterungsversuchen von Jobcentern gelassener entgegentreten als eine Einzelperson.
Jobcenter sind Behörden der sozialen Grundsicherung. Ihre Sachbearbeiter – die sich ja sogar Kundenberater nennen – dürfen sich nicht hinter einer unpersönlichen Callcenter-Rufnummer verstecken! Die Telefonlisten sind im Geiste des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) §5 von den Jobcentern herauszugeben. Und zwar an jeden, der danach fragt. Der Versuch, Herrn Thomé zu verbieten, die Listen online zu stellen, macht überhaupt keinen Sinn. Es kann nicht sein, dass jeder einzelne Bürger die Telefonliste »seines« Jobcenters mühsam erfragen oder teilweise sogar einklagen muss. Die Piraten fordern, dass Behörden die Informationen nach IFG grundsätzlich maschinenlesbar, in offenen Formaten und für jede Art der Nutzung frei über das Internet bereitstellen müssen. Im Interesse der Bürger, aber durchaus auch in ihrem eigenen Interesse – denn so lassen sich ja auch viele unnötige Nachfragen vermeiden.
Unter Federführung der Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK) wurde eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe eingerichtet, die massive Änderungen und auch Verschärfungen zum SGB II plant. Dazu gibt es eine erste Veröffentlichung mit der die Änderungen unter dem Motto: „Vereinfachung des passiven Leistungsrechts – einschl. des Verfahrensrechts – im SGB II“ dargestellt werden. Wer sich die Details anschaut, wird eine Vielzahl von Verschärfungen finden. http://www.harald-thome.de/media/files/asmk-rechtsvereinfachungen-sgb-ii---27.09.2013.pdf
Extern: Buchtipp (haben wir aber noch nicht selbst gelesen, also ohne Gewähr):
Achtung neu! Ab 2014 werden Weiterbewilligungsanträge nicht mehr automatisch zugesendet. Das heißt, man wird nicht mehr an den Ablauf des Bewilligungszeitraums erinnert, sondern muss selbst einen Antrag stellen und sich die Unterlagen zur Weiterbewilligung einfordern.
Das ist der Wahnsinn! So sehen Jobcentermitarbeiter vermutlich wirklich die Realität von Hartz-IV-Empfängern! ... "und es gibt ja auch das Bildungspaket! ! 10 Euro im Monat! Da muss man ja nur noch ein bißchen dazu zahlen!"
Zwischen 2009 und 2010 arbeitete ich selbst für das Jobcenter. (Davor war ich bereits "Sozialschmarotzer".) Mein Vertrag war befristet und meine Tätigkeit wurde von der Chefetage für "gemeinnützig und zusätzlich" befunden. Ich wurde wegrationalisiert und durch eine außertarifliche Bürgerarbeiterin ersetzt. (Das Jobcenter betrieb aktive Arbeitsplatzvernichtung.)
Nachdem mein ALG1-Anspruch ausgeschöpft war, fand ich mich auf der anderen Seite des Schreibtisches wieder. Meine Fallmanagerin war wirklich nett und kooperativ, also unterzeichnete ich brav jede EGV, die sie mir vorlegte. Insbesondere, da sie mir einen - gewünschten und recht teuren - Lehrgang bewilligte. Eines Tages bekam ich dann von einer anderen Fallmanagerin eine Einladung zu einer Infoveranstaltung diverser Sklavenhandelsbuden. Offenbar wurde die Zuständigkeit mal wieder geändert. Diese Einladung lehnte ich jedenfalls mit einem verärgerten Schreiben ab. Wenig später schickte sie mir einen Meldetermin zum 07.05. bei dem ich eine EGV unterzeichnen sollte. Aufgrund meines vorherigen Schreibens holte sie sich hierzu gleich Verstärkung von ihrer Teamleiterin. (Da ich damals in einem anderen Standort arbeitete, kannte ich keine von beiden.)
Das Gespräch verlief recht nett. Unaufgefordert versuchte mir die Teamleiterin klar zu machen, dass "nicht alles toll ist", sie sich aber an das Gesetz halten muss. "Es ist nicht unsere Aufgabe, Politik zu machen." Nach etwas längerer Dauer war das Gespräch vorbei. Ich durfte die EGV mitnehmen und sollte sie eine Woche später unterschrieben zurück schicken.
Das tat ich nicht. Stattdessen setzte ich ein Schreiben auf, in dem ich meine Weigerung begründete. Bis heute (ca. einen Monat später) erhielt ich keinen ersetzenden Verwaltungsakt. Ich denke auch nicht, dass da noch einer kommt.
Grüße T.
Webseite zur "Unter Vorbehalt Strategie", die in zwei Fällen schon erfolgreich war:
Nothilfe - Hinweise von Harald Thomas vom Tacheles Forum - für Hochwasseropfer
Nothilfe für Hochwasseropfer nach dem SGB, weiteres hier
Arbeit zu Hartz-IV von c Peter Mayer-Sonnenberg. Mit dem passenden Titel: "Müßiggang ist aller Laster Anfang" Wer sich über die Hintergründe der Entstehung und den Unterschied zum alten Sozialsystem beschäftigen möchte, sehr zu empfehlen.
Urteil in Göttingen: Die Entscheidung sei lebensfern! Mutter sollte ihr Kinderbett 10 Jahre aufbewahren... "Gericht nennt Kreis lebensfern" von Jörn Barke
Aktivist schreibt an Ursula von der Leyen - und bekommt diese Antwort:
Brief- Notruf wegen 100% Sanktion - Antwort vom Ministerium
Natürlich können Sanktionen bis zur Wohnungslosigkeit führen! Natürlich WISSEN die Jobcenter das ganz genau! So heißt es in einem Kooperationsschreiben mit dem Bezirksamt:
“ALG II-Empfangenden, bei denen durch eine eintretende Sanktionierung die Kosten der Unterkunft betroffen sein werden (bzw. als letzte Stufe sogar vollständig versagt werden sollen), sollen vor Eintritt der Sanktion ein Beratungsangebot der sozialen Wohnhilfe erhalten...." ...nein, nicht um die Wohnung zu verlieren und ihnen zu helfen, sondern um: "die Mitwirkungsbereitschaft wiederherzustellen..." !!
Trotz schwerer Herzerkrankung zwang ein Jobcenter zur Arbeitsaufnahme: Schon am zweiten Arbeitstag erlitt der Betroffene einen Herzinfarkt.. gegen-hartz.de
Antrag auf Sozialleistungen nach Grundgesetz. Achtung, diese Aktion ist noch nicht zum Nachmachen geeignet! Das ganze befindet sich noch im Prozess.... siehe hier
Expedition ins Jobcetner - 4 Monate begleiteten Journalisten der Zeit einige Mitarbeiter am Arbeitsplatz Was dabei raus kommt ist ein erschütternder Einblick in das Funktionieren einer Maschinerie
Landessozialgericht in Sachsen Anhalt entscheidet, dass Umzugskosten unabhängig von der Angemessenheit betrachtet werden müssen. gegen-hartz.de
Menschen verstecken ihre Armut, um nicht als Sozialschmarotzer abgewertet zu werden. Dez. 2012 kam dazu ein Buch von Kathrin Hartmann heraus. ("Wir müssen leider draußen bleiben") Hier ein Interview mit der Autorin.
Kranke sollen vom Jobcenter schärfer überwacht werden... Man ergeht sich in einem immer irrsinnigeren Kontrollwahn. Hier ein Radiointerview dazu.
Petition gegen die Einschränkung der Beratungs-und Prozesskostenhilfe hier
Petition 38829
Arbeitslosengeld II - Prozesskosten- und Beratungshilfe für Arbeitslosengeld II-Empfänger vom 30.12.2012
Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschließen: Die Beratungs- und Prozesskostenhilfe für HARTZ IV-Betroffene soll NICHT eingeschränkt werden. Ein Gesetzentwurf des Justizministeriums will den Zugang zur Beratungs- und Prozesskostenhilfe für Menschen, die von Hartz IV abhängig oder generell über ein geringes Einkommen verfügen, deutlich einschränken. Der Entwurf, der mittlerweile von der schwarz-gelben Bundesregierung überarbeitet wurde, liegt bereits dem Bundesrat und dem Bundestag vor
Jobcenter fein raus- haftbar sind immer nur die Betroffenen!
Zumutbarkeiteskritierien für Arbeit- welche darf man ablehnen, welche muss man laut SGB annehmen? Hartz.info (wohl schon älter)
"Finger weg von der Prozesskostenhilfe" Wie begenet eine Regierung der Klageflut im ALG-II System? Richtig, mit Erschwerung des Klageweges! Unterschriftenanktion von ver.di
Total sanktioniert: Leben 100% unter dem Existenzminimum:
Abgestempelt: Leben mit HartzIV
Im Jahr 2012 wurden erstmals mehr als 1 Million Sanktionen verhängt! Siehe
Der deutsche Bundestag hält Sanktionen für Grundsatzkonform!Siehe
Gegenüberstellung dessen, was Herr Alt in der Sendung "Menschen bei Maischberger" sagte, zu den realen Verhältnissen. Offener Brief an Herrn Alt.
Heute 8.12.12 habe ich aus dem Thomé-Newsletter die Information erhalten, daß es eine relativ neue Dienstanweisung zu den Rechtsfolgenbelehrungen gibt, mit der u.A. sichergestellt werden soll, daß aufgrund rechtmäßiger RFB gerichtsfest sanktioniert werden kann.
Wie Jobcentermitarbeiter lernen, die EGVs so zu schreiben, dass gegen Sanktionen nicht geklagt werden kann:
Studie von 2013: Wegbrechen des Arbeitsmarktes führt zu Demotivation - Gespräch mit Klaus Dörre...youtube
Schon 2008 war klar, dass es die "apathische Unterschicht" nicht gibt!! Die Bundeszentrale für politische Bildung schreibt:
"Die apathische "Unterschicht" gibt es nicht. Gemeinsam ist den verschiedenen Gruppen nur die Orientierung auf reguläre Erwerbsarbeit. Die aktivierende Arbeitsmarktpolitik stellt durch Homogenisierung der Leistungsbezieher spannungsgeladene soziale Nachbarschaften her." usw.
Dabei beziehen sie sich auf eine Studie von Klaus Dörre et al.